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Ihre Notarin und Rechtsanwältin in Wiesbaden

Die Notar- und Rechtsanwaltskanzlei JANSEN bietet alle notariellen Leistungen im Bereich Erbrecht, Immobilienrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht sowie rechtsanwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht und Familienrecht an.

Notarielle Leistungen

Der Bereich Erbrecht bildet die Kernkompetenz der Notarkanzlei JANSEN. Ein Testament zu errichten stellt ein geschütztes Grundrecht dar, welches geeignet ist, dem Familienwohl und dem Vermögensschutz zu dienen. Hierbei beraten und begleiten wir Sie gerne.

Vererben

Unsere Aufgabe ist es, Sie bei der Beurkundung Ihres notariellen Testaments, gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrages sowie bei der Erstellung und Beurkundung von Pflichtteilsverzichtsverträgen verantwortungsvoll, rechtssicher und kompetent zu begleiten. Dabei richten wir unser Augenmerk auf eine zukunftsorientierte, steuer- und kostenoptimierte Gestaltung. Wir gehen in jedem Einzelfall mit Expertise und Empathie zur Wahrung Ihrer Interessen vor, z. B. bei der Errichtung eines Vormundschafts-, Behinderten-/Bedürftigen-, Geschiedenentestaments oder letztwilliger Verfügungen in der Konstellation Berliner Testament, Patchwork-Familie, nicht verheirateter Paare oder der Errichtung von Stiftungen von Todeswegen.

Erben

Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf einen oder mehrere Personen (Erben) über. Der Erbfall ist emotional eine überfordernde Situation. Auch in rechtlicher Hinsicht werden vielfältige Rechtsfolgen in Gang gesetzt und eine Vielzahl von Rechtshandlungen erforderlich.

Wir erstellen und beurkunden für Sie Erbausschlagungs- oder Erbscheinsanträge, nehmen diese entgegen, stellen erforderliche Grundbuchberichtigungsanträge, erstellen Nachlassverzeichnisse und führen für Erbengemeinschaften einvernehmliche Erbauseinandersetzungen in Form der Beurkundung von Vermächtniserfüllungs- und Erbauseinandersetzungsverträgen durch. Als besondere Verfahrensart im Erbrecht führt unsere Kanzlei bei streitigen Erbengemeinschaften eine notariell vermittelte Nachlassauseinandersetzung gemäß §§ 363 FamFG durch, die sich als Alternative zu einer Teilungsversteigerung oder einer Erbteilungsklage anbietet.

Die notariell vermittelte Nachlassauseinandersetzung – das effiziente Verfahren im Streitfall

Seit 2013 ist die notariell vermittelte Nachlassauseinandersetzung, die zuvor bei den Nachlassgerichten angesiedelt war, ausschließlich Notaren zugewiesen. In diesem Verfahren ist die Notarin gleichsam Richterin, Rechtspflegerin und Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in einer Person, sodass die Nachlassauseinandersetzung in einer Hand bleibt. Das Verfahren kann zügig durchgeführt werden und endet im Erfolgsfall durch rechtskräftigen Bestätigungsbeschluss, dem eine Beurkundung vorangeht und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses folgt.

Lebzeitige Verfügungen in Form der vorweggenommenen Erbfolge

Die Übertragung von Wertgegenständen kann sich bereits zu Lebzeiten als Gestaltungsmittel zum Schutz des Familienvermögens sowie geordneter Unternehmensnachfolge anbieten. Wir beraten und beurkunden Übertragungsverträge in rechtssicherer Form.

Der Kauf, der Verkauf oder die Übertragung einer oder mehrerer Immobilien ist wegen seiner finanziellen Tragweite von besonderer Bedeutung. Wir führen die Beratung, Gestaltung, Beurkundung und Betreuung von Immobilien- und Grundstückstransaktionen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen durch. Dies betrifft sowohl Hausimmobilien und Wohnungseigentum (Grundstückskauf- bzw. Immobilienkaufverträge, Wohnungskaufverträge bzw. Überlassungsverträge), Bauträgerverträge, unbebaute Grundstücke, Erbbaurechtsverträge und Teilungsverträge.

Auch bei der Erstellung von Spezialvollmachten, insbesondere zum Verkauf/Kauf von Immobilien, der Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden oder Hypotheken), sonstigen Grunddienstbarkeiten bzw. beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, werden wir gerne für Sie tätig.

Eine Lebensgemeinschaft einzugehen stellt – unabhängig davon, ob dies ehelich oder nichtehelich geschieht – eine der wichtigsten Entscheidungen eines Menschen dar.

Ehevertrag/Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Auch im Bereich des Familienrechts ist es für uns essenziell, Ihre Wünsche und Ziele zu erforschen, um bestimmen zu können, welcher Güterstand und welche familiären Regelungen für Sie persönlich die beste Vertragsform darstellen. Ein Ehevertrag bedarf hierbei der notariellen Beurkundung. Die Beratung und Beurkundung durch die Notarin im Familienrecht umfasst jedoch nicht nur Eheverträge, sondern ebenfalls Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Vorfeld einer Scheidung, deren Regelungen eine streitige Auseinandersetzung vermeiden.

Kinderwunsch

Die Notarkanzlei JANSEN ist gleichfalls Kinderwunschnotarkanzlei. Wir beurkunden Verträge über eine heterologe Insemination im Wege der medizinisch assistierten künstlichen Befruchtung sowie anschließend alle Erklärungen für eine Minderjährigen-Adoption.

General-, Vorsorge-, Sorgerechtsvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Ein sehr wichtiger Teil unserer Arbeit stellt zudem die Beratung und Beurkundung vorsorgender Verfügungen in Form von General-, Vorsorge- und Sorgerechtsvollmachten, Patienten-, Betreuungsverfügungen dar. Durch diese können Sie in Zeiten Ihrer vollen Geschäftsfähigkeit eigenverantwortlich sicherstellen, dass in Ihren Angelegenheiten zu jeder Zeit die Handlungsfähigkeit aufrechterhalten bleibt und Ihre Wünsche respektiert und beachtet werden.

Die Beratung von Unternehmern und Unternehmen stellt einen weiteren wichtigen Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit dar. Dies betrifft nicht nur Einzelfirmen, sondern auch Personen- und Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenordnung. Wir begleiten Sie bei der Wahl der Rechtsform, der Firma (Firmenname), der Gesellschaftsgründung (GmbH, AG, OHG, GmbH & Co. KG etc.), bei Hauptversammlungen, etwaigen Satzungsänderungen, der Übertragung von Geschäftsanteilen, bei Unternehmensverträgen, bei Verschmelzungen und Umwandlungen, Share und Asset Deals nebst den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen. Weiter finden Sie Unterstützung bei etwaigen Liquidationen oder der Erstellung von Stimmrechtsvollmachten.

Online Formularbereich

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne im anschließenden Besprechungstermin klären.
Zum Online-Formularbereich

Anwaltliche Leistungen

Das Erbrecht bildet den Kern unserer Fachkompetenz. Sowohl im rein beratenden, aber auch im außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Bereich stehen wir Ihnen in allen Fragen im Erbrecht wie z. B. das Vererben mittels Einzeltestaments, gemeinschaftlichen Testaments, Erbvertrags, hinsichtlich Pflichtteil- und Pflichtteilergänzungsansprüchen, zu Vermächtnissen, Auflagen, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung, Nachlassverzeichnissen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Erbausschlagung oder Erbscheinsanträgen zur Seite und setzen anwaltlich Ihre Rechte und Interessen durch oder wehren unberechtigte gegen Sie gerichtete Ansprüche ab.

Im Bereich Familienrecht begleiten wir Sie anwaltlich bei einvernehmlichen Scheidungen in Form von Beratung und Vertretung im Verfahren. Zudem beraten wir Sie beim Abschluss Ihrer individuellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, innerhalb derer Regelungen getroffen werden können zum Güterstand, Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüchen, Sorgerecht und Umgang der Kinder, Hausrat, gemeinsamen Konten, Versorgungsanwartschaften sowie erbrechtlichen Verfügungen. Gerne bereiten wir diese auch im Entwurf für eine anschließende Beurkundung vor.

Kinderwunsch

Die Rechtsanwaltskanzlei JANSEN führt Beratungen nach dem SaRegG durch und erteilt Beratungsbescheinigungen für „single mums“. Die Beratungen erfolgen entweder per Videocall oder durch persönliche Vorsprache. Der Prozess wird durch das Ausfüllen und Rückübersenden des Fragebogens „Kinderwunsch“ im Bereich Downloads initiiert und endet mit der Beratungsbescheinigung im Anschluss an die Beratung.

Im Rahmen unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit setzen wir – sofern gewünscht und erforderlich – auf die Cooperative Praxis (CP) zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Dieses zukunftsweisende Verfahren, das ursprünglich aus den USA stammt, ist besonders geeignet, alle Streitigkeiten – insbesondere im Familien- und Erbrecht – zügig und interessengerecht im Wege des Konsenses zu lösen.

Die Cooperative Praxis kombiniert die Rechtsvertretung mit mediativen Methoden und ermöglicht so die Erarbeitung individueller, nachhaltiger Lösungen. Die Parteien werden von speziell geschulten Juristen vertreten, die sich vertraglich zu einem kooperativen Ansatz verpflichten. Wir arbeiten dabei interdisziplinär mit Fachexperten (wie Steuerberatern oder Psychologen) zusammen, um alle Facetten umfassend abzudecken.

Dieses rein außergerichtliche Verfahren zielt auf den Abschluss einer einvernehmlich erzielten Regelung ab, die keinerlei „Verlierer“ kennt. Die Devise lautet: „Miteinander statt Gegeneinander“ im Interesse von „Win-Win-Ergebnissen“. Die CP bietet damit eine zeit- und kosteneffiziente Entlastung der Gerichte und gilt als wegweisendes Zukunftsmodell für die Rechtsberatung.

Vita

Lächelnde Frau mit Perlenohrringen in schwarzem Blazer und weißer Rüschenbluse.

Silvia⁃Luminita Jansen

Notarin | Rechtsanwältin

Silvia-L. Jansen studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz und als Erasmus Stipendiatin in Modena/Italien. Das erste Staatsexamen absolvierte sie in Rheinland Pfalz, das zweite Staatsexamen in Hessen. Seit 1996 ist sie als Rechtsanwältin in Wiesbaden zugelassen und tätig. Seit 1999 führte sie die Bezeichnung Fachanwältin im Verwaltungsrecht, welche sie zugunsten der neuen Aufgabenbereiche Ende des Jahres 2025 zurückgibt.

Im Jahr 2019 erwarb sie durch das Fortbildungsinstitut HERA der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Zertifizierung zur Mediatorin, der im Jahr 2022 die weitere Ausbildung zur cooperativen Praxis EIDOS/München folgte.

Im Juli 2024 wurde Silvia-Luminita Jansen zur Notarin in Wiesbaden, im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, bestellt und übt seitdem den Beruf als Rechtsanwältin und Notarin aus.

Silvia-Luminita Jansen ist die erste in rumänischer Sprache beurkundende Notarin im Bundesgebiet.

Sprachkenntnisse:
Deutsch, Italienisch
Muttersprache Rumänisch

Livi

Hunderasse Bolonka Swetna, 8 Jahre alt, Kanzleiliebling.

Nahaufnahme eines flauschigen kleinen Hundes mit großen Augen und heller Schnauze.
Mädchen mit Zöpfen hält Kinderbuch 'Die Snuppsé – Gefahr im Sausewald' vor dem Gesicht, gelber Hintergrund.

Soziales Engagement

„LLLL – Ein Projekt, das mir besonders am Herzen liegt.
Ich setze mich durch soziales Engagement für Bildung der Grundschulkinder in Wiesbaden ein.“
Die Notar- und Rechtsanwaltskanzlei Jansen unterstützt das vom Inner Wheel Club Wiesbaden Ad Fontes durchgeführte, Lese-Förderung-Projekt „Lesen lernen – Leben lernen“. Denn nichts fördert Demokratie, Toleranz, Völkerverständigung und Wohlstand besser als Bildung.

Silvia-L. Jansen engagiert sich seit über 10 Jahren ehrenamtlich als Vorsitzende eines Schlichtungsausschusses im kirchlichen Bereich und ist zuständig für die Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Kontakt

Persönlich und zentral – unsere Räumlichkeiten in der Villa Carla,
Bierstadter Straße 16, 65189 Wiesbaden bieten den perfekten 
Rahmen für Ihre notariellen und rechtsanwaltlichen Anliegen.

Für Ihren Besuch stehen gekennzeichnete Parkplätze direkt auf dem Grundstück zur Verfügung. Alternativ erreichen Sie uns bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln – die Bushaltestelle „Blumenstraße/ Wiesbaden“ befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Weiße Gründerzeit-Villa mit Stuckfassade, Gauben und schmiedeeisernem Zaun vor grünen Bäumen.
Ornamentale Holztür mit Goldverzierungen hinter schmiedeeisernem Geländer und weißen Säulen.
Kontaktformular
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